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Vornamen als Marke anmelden und nutzen – was geht und was nicht?

Insbesondere in der Modebranche werden Vornamen gerne zur Bezeichnung von einzelnen Modellen genutzt. Einige Modelabels haben sich diese Namen schützen lassen und mahnen nun rigoros ab. Besonders tun sich aktuell SAM und FRIDA hervor, die Anlass für etliche Markenabmahnungen sind.

Vorname Marke AbmahnungVorname Marke Abmahnung
FRIDA und SAM mahnen besonders oft ab

Kann ich Vornamen als Marke anmelden?

Es gibt eine Reihe sogenannter absoluter Schutzhindernisse. Das sind Gründe, die der Eintragung einer Marke zwingend entgegenstehen. Der wichtigste und häufigste Grund für die Ablehnung einer Markenanmeldung ist das Fehlen der erforderlichen Unterscheidungskraft. Unterscheidungskraft ist die Eignung einer Marke, das Produkt von Produkten anderer Unternehmen zu unterscheiden. Sie fehlt, wenn das Kennzeichen die Ware selbst oder Eigenschaften des Produkts beschreibt oder bloß anpreisend ist.

Vornamen fallen nicht unter diese oder eine andere Schutzschranke. Sie sind daher grundsätzlich eintragungsfähig. Eingetragene Marken geben dem Markeninhaber das ausschließliche Recht, die Marke zu nutzen. Sie können also insbesondere Dritte von der Nutzung ausschließen. Das passiert üblicherweise durch Abmahnungen an den Dritten, in denen der Markeninhaber zur Unterlassung und zur Zahlung von Schadensersatz sowie Erstattung der Abmahnkosten auffordert.

Wie kann ich mich gegen Abmahnungen aus Vornamen wehren?

Oft verteidigen sich Abgemahnte mit dem Argument, Vornamen seien nicht geeignet, als Herkunftshinweis zu dienen, weil man eben gerade nicht die Verbindung zu einem bestimmten Hersteller ziehen würde. Wenn das so wäre, dann fehlte dem Zeichen jede Unterscheidungskraft. Und dass diese vorliegt haben wir ja bereits geschrieben.  Kurz gesagt: Wenn ein Vorname als Marke registriert ist, wird davon ausgegangen, dass er unterscheidungskräftig ist und der Schutz zu respektieren ist.

Eine zielführendere Verteidigung gegen die Abmahnung stellt daher der Einwand dar, die Marke werde vom angeblichen Verletzer nicht markenmäßig genutzt. Das Markenrecht schützt den Inhaber der Marke nämlich nur gegen markenmäßige Benutzungen. Das sind Nutzungshandlungen, die geeignet sind, Abnehmer oder Mitbewerber über die Herkunft einer Ware oder Dienstleistung zu täuschen.

Diese Herkunftsfunktion ist beeinträchtigt, sofern das Zeichen zur Kennzeichnung der Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen verwendet wird. Daran fehlt es regelmäßig, wenn das Zeichen lediglich als dekoratives Gestaltungsmittel oder in einem beschreibenden Sinn genutzt wird.

Einen Grenzfall stellt es dar, wenn eine Marke – insbesondere bei Textilien –  als reiner Modellname genutzt wird. Modellnamen sind Bezeichnungen, die nicht der Differenzierung zwischen verschiedenen Herstellern dienen, sondern lediglich als Bestellzeichen fungieren.

Die Marke SAM hat sich in der Vergangenheit gegen die Bezeichnung eines Bekleidungsstücks als „Wollmantel SAM“ gewehrt. Das LG Frankfurt und das OLG Frankfurt sahen darin eine Markenrechtsverletzung.

Der BGH sah das jedoch anders und fällte eine bahnbrechende Entscheidung:

Wird ein Vorname, der mit einer für Bekleidungsstücke eingetragenen Wortmarke identisch ist, in einem Internetangebot als Modellbezeichnung für eine Hose verwendet, liegt darin dann keine markenmäßige, d.h. die Herkunftsfunktion der Marke beeinträchtigende Benutzung, wenn es sich bei der Klagemarke um keine bekannte Marke handelt und das Bestellzeichen nicht im räumlichen Zusammenhang mit einer Hersteller- oder Dachmarke und nur an unauffälliger Stelle des Angebots verwendet wird.

Darin liegt jedoch kein Freibrief. Der BGH hat die Angelegenheit mit dieser Einschätzung an das OLG Frankfurt zurückverwiesen. Dies stellte fest, dass es bei der Benutzung einers Vornamens als Modellbezeichnung auf Folgendes ankomme:

  • Blickfangmäßige Herausstellung der Marke
  • bekannte Marke/Modellbezeichnung
  • Kennzeichnungsgewohnheiten in der betroffenen Branche

Auswirkung des SAM-Urteils auf andere Branchen

Der BGH und das OLG Frankfurt haben den Fall sehr spezifisch am Beispiel der Textilbranche ausgeführt. Wir sehen aber auch durchaus Anwendungsfälle in anderen Branchen und jenseits von Vornamen. Es kursieren zahlreiche Abmahnungen der Hofpfisterei München aus der Marke „Sonne“. Nach unserer Ansicht werden bei Bäckereien die Namen der Brte und Brötchen mehr noch als in der Textilbranche als bloße Bestellzeichen genutzt. Das „Landbrot“ heißt ja nicht so, weil eine bestimmte Bäckerei auf den Namen Exklusivitätsansprüche erhebt, sondern weil der Kunde im Laden eben statt „das Braune mit der mehligen Kruste“ einfach ein „Landbrot“ ordern will.

Fazit

Der Fall SAM und die Problematik von Vornamen-Marken

Der aktuelle Fall um die Marke FRIDA zeigt erneut die Komplexität der Rechtslage bei Vornamen als Marken. Zwar ist eine Abmahnung wegen unberechtigter Namensnutzung nur zulässig, wenn der Name markenmäßig verwendet wird und vom Verbraucher als Herkunftshinweis verstanden werden kann. Dies wurde im Fall SAM verneint.

Keine Entwarnung für alle Vornamen-Marken

Trotz dieses Urteils bedeutet dies nicht, dass in allen vergleichbaren Fällen keine Abmahnungen zu befürchten sind. Die Verwendung von Vornamen als Marke oder Modellbezeichnung unterliegt zahlreichen Faktoren, die individuell zu bewerten sind. Daher kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden.

Gerichtsentscheidungen als Orientierungshilfe

Die gerichtlichen Feststellungen im Fall SAM können jedoch als Orientierungshilfe für eine mögliche Verteidigungsstrategie im Falle einer Abmahnung dienen. Im Einzelfall muss allerdings immer eine genaue Prüfung der Sachlage erfolgen.

Zusammenfassend lässt sich sagen:

  • Die Verwendung von Vornamen als Modellbezeichnung ist grundsätzlich möglich, birgt aber rechtliche Risiken.
  • Eine Abmahnung wegen unberechtigter Namensnutzung ist nur zulässig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Im Einzelfall muss immer eine genaue Prüfung der Sachlage erfolgen.
  • Bei einer Abmahnung kann die Rechtsprechung im Fall SAM als Orientierungshilfe dienen.

 

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